1. Geltungsbereich/Vertragsabschluß
1.) Die Firma ARTWORK Eiber KG (im Folgenden ARTWORK genannt) vertreten durch den Inhaber Christian Eiber, erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen.
2.) Gegenstand der AGB ist die Erstellung von Kommunikationskonzepten, Mediaplanungen, die Gestaltung von Digital- und Printmedien sowie die Vermittlung von Werbemitteln.
3.) Mit der Auftragserteilung an die Agentur ARTWORK erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt
2.1. Jeder an ARTWORK erteilte Auftrag ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Agentur ARTWORK unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ARTWORK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt ARTWORK, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4. ARTWORK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARTWORK.
2.5. ARTWORK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt ARTWORK zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.6. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.7. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
2.8. ARTWORK ist nicht verpflichtet Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat ARTWORK dem Auftraggeber Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von ARTWORK geändert werden.
2.9. Online- und Dialogmarketing-Konzeptionen sowie Mediaplanungen werden vor der Umsetzung zu 100% in Rechnung gestellt. Online-Projekte werden erst nach Zahlungseingang freigeschaltet.
3. Vergütung
3.1. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ARTWORK für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2. Werden Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist ARTWORK berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.3. Künstlersozialabgaben werden nicht von ARTWORK abgeführt. Der Auftraggeber übernimmt diese.
4. Fälligkeit der Vergütung
4.1. Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten sowie auf gesondert dargestellte Arbeitsstunden. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von ARTWORK hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragerteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abnahme.
4.2. Bei Zahlungsverzug kann ARTWORK Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gesondert verrechnet.
5.2. ARTWORK ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ARTWORK die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ARTWORK abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ARTWORK im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4. Auslagen für technische Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Preise
6.1. Die im Angebot von ARTWORK genannten Preise gelten unter Vorbehalt und können innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Angebotes vom Auftraggeber angenommen werden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
6.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands in der Druckerei werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftaggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
6.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN, FTP-Server, E-Mail,...).
6.4. Google AdWords Kampagnen werden über eigens für den Auftraggeber eingerichtete Google-Konten verwaltet und für mindestens 6 Monate gebucht.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind ARTWORK Korrekturmuster vorzulegen.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch ARTWORK erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist ARTWORK berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.
7.3. Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur ARTWORK 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. ARTWORK ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz
8.1. ARTWORK, einschließlich Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte, verpflichtet sich alle bei der Arbeit bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Die Verschwiegenheit besteht auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.
8.2. Zur Erfüllung angebotener Dienste über Drittanbieter ist ARTWORK berechtigt, Kundendaten dem Dritten offen zulegen, sofern dies für den Auftragszweck erforderlich ist.
9. Haftung
9.1. ARTWORK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz bleibt ausgeschlossen.
9.2. ARTWORK verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
9.3. Sofern ARTWORK notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ARTWORK. ARTWORK haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen und Reinzeichnungen
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Es entfällt jede Haftung für ARTWORK.
9.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet ARTWORK nicht.
9.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei ARTWORK geltend zu machen. Die Rechte des Auftraggebers bleiben auf Nachbesserungsansprüche beschränkt.
9.7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.
9.8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens ARTWORK. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Die Datensicherheit obliegt allein dem Auftraggeber. ARTWORK ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
9.9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ARTWORK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ARTWORK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller ARTWORK übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den ARTWORK von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Schlußbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Sitz der Agentur ARTWORK.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
11.3. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und ARTWORK ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.